Psychotherapie für Jugendliche und Erwachsene

Wir bieten für Jugendliche und Erwachsene tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Entspannungsverfahren an. Neben der Psychotherapie bieten wir für Eltern je nach Dringlichkeit und Fragestellung Elternberatung oder Elterncoaching an.

Kostenübernahme:

Neben Patienten mit privater Versicherung und Selbstzahlern behandeln wir auch Patienten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren in gesetzlichen Krankenversicherungen wie AOK, DAK, TKK, Betriebskrankenkassen und andere. Wenn Sie bei anderen Psychotherapeuten zu lange Wartezeiten haben, können Sie das Kostenerstattungsverfahren für die psychotherpeutische Behandlung in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Dies ist möglich, da die behandelnde Psychotherapeutin eine Approbation als Ärztin und ärztliche Psychotherapeutin hat, sowie einen Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Das Verfahren der Kostenerstattung ist nach § 13,3 SGB V gesetzlich geregelt.

Was ist zu tun, um das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen zu können?

Wenn Sie sich bei vier oder mehr Psychotherapeuten vergeblich nach einem Therapieplatz erkundigt haben, notieren Sie die Absagen in einer auch in unserer Praxis erhältlichen Vorlage (Praxisname, Adresse, Telefon,Wartezeit). Wenn innerhalb von 4-6 Wochen kein Psychotherapieplatz bei einem Kassentherapeuten erhältlich ist, greift die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens. Weiterhin brauchen Sie einen Überweisungsschein Psychotherapie zum Beispiel von Ihrem Hausarzt und eine Dringlichkeitsbescheinigung, deren Vorlage Sie ebenfalls bei uns erhalten können. Das Wartezeit-Protokoll, den Überweisungsschein und die Dringlichkeitsbescheinigunglassen Sie mir zukommen. Ich stelle dann für Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis (Susanne Wolf, ärztliche Psychotherapeutin und Dr. Walter Wolf).